Ab dem 20. April 2020 dürfen Buchhandlungen wieder öffnen.

Ab Montag, dem 20. April, dürfen Geschäfte bis 800qm, Buchhandlungen sogar unabhängig von ihrer Größe, wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.

Zunächst einmal gilt:
-Plakative Aufforderung: Mindestabstand von 1,5 m
-Limitierter Zutritt von Kunden: Faustformel: 1 Kunde auf 10 qm Verkaufsfläche
-Scheiben an Kassentheken platzieren
- Ggfls. farbige Markierungen am Boden, um Abstände zu markieren
-Bezahlung sollte möglichst elektronisch erfolgen, bei Barzahlung Nutzung eines kleinen Tabletts zur Geldübergabe
-Mit Desinfektionsmittel im Kassenbereich regelmäßig die Oberflächen reinigen, mindestens bei Personalwechsel
-Sog. Alltagsmasken seien „dringend" empfehlenswert, so heißt es.

Den Beschluss der Bundesregierung zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.4.2020 finden Sie hier (Link).

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