Ende Mai haben die fünf zur Kommission gehörenden Experten das auf Eigeninitiative entstandene Sondergutachten zur Buchpreisbindung veröffentlicht und prombt für Aufregung gesorgt, empfehlen sie doch die Aufhebung der Buchpreisbindung.
Bereits im Jahr 2000 stellte die damalige Bundesregierung fest, dass die Preisbindung für Bücher das kulturpolitische Instrument schlechthin sei, um Titelvielfalt und eine flächendeckende Versorgung mit dem Kulturgut zu fördern. Zwei Jahre später wurde das Buchpreisbindungsgesetz auf den Weg gebracht.
Nun, die flächendeckende Versorgung ist durch Online-Händler inzwischen anderweitig möglich, dennoch bin ich der Meinung, dass die Aufhebung der Buchpreisbindung nur den großen Playern in die Hände spielt.
Im Koalitionsvertrag wurde die Nachbesserung des Preisbindungsgesetzes vereinbart. Das ist nötig, weil z.B. Amazon über Empfehlungsmodelle Schlupflöcher genutzt hatte. Bereits 2016 wurde zur Klarstellung die Preisbindung auch für E-Books ausdrücklich im Gesetz verankert.
Vielleicht muss sich die Politik erneut mit der Buchpreisbindung befassen, weil der Europäische Gerichtshof feststellte, dass die Arneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit nicht vereinbar sei. Es steht zu befürchten, das der EuGH bei Anruf ähnlich entscheiden wird. Z.Zt. steht ein solches Verfahren nicht an. Das sei außerdem nicht vergleichbar, wie der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, feststellt. Der Börsenverein hat selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben. 2019 sollen die Ergebnisse vorliegen.
Quelle: börsenblatt Nr. 23 v. 7.6.2018, Grafik Monopolkommission