Gut gedacht - zu schnell gemacht. Auf Bücher wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% angewendet. Bücher, die vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gekauft werden, werden nur 5% MWSt enthalten. Das wird in dieser Zeit auch auf den Kassenzetteln stehen. Der Bundesstag und der Bundesrat müssen das Gesetz noch beschließen.
Würden alle Verlage die Preise ändern, müsste der Buchhandel die Bücher mit aufgedrucktem Preis zum Stichtag umetikettieren. Das gilt im Falle des Corona-Konjunkturpaketes zum Beginn und zum Ende der Maßnahme. Ich verzichte auf Preisänderungen. Die hinterlegten Daten im Verzeichnis Lieferbare Bücher, der Referenzdatenbank, werden für die Mehrwertsteueränderung automatisiert für alle Bücher in der Datenbank zu den Stichtagen angepasst. Da Buchpreise Bruttopreise sind, ändert sich am Verkaufspreis nichts. Wollte ich die Preise ändern, müsste ich dies für jedes einzelne Buch meines Verlages in der Datenbank manuell ändern – mit den entsprechenden Auswirkungen für den Buchhandel. Für Bücher, für die ich selbst die Rechnung stelle, machen die Ausweisungen der korrekten Mehrwertsteuer keine Probleme. Aufwändig ist die Rechnungsstellung für Kommissionslieferungen, da dafür der Leistungsbezug gilt.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kann aus kartellrechtlichen Gründen keine Empfehlung für eine einheitliche Umsetzung abgeben. Die Preise sind in einem Gehiemwettbewerb zu bilden und dürfen untereinander nicht abgestimmt werden. So ist es untersagt, Absprachen zu treffen, ob und ggfls in welchem Umfang die Mehrwertsteuersenkungen über niedrigere Preise weitergereicht werden. Bei preisgebundenen Büchern entscheidet ausschließlich der Verlag, ob aufgrund der temporären Mehrwertsteuersenkung der Ladenpreis erniedrigt wird oder nicht. In dieser Entscheidung ist der Verlag rechtlich völlig frei.
Am 5.6.2020 fand ein Webinar des Börsenvereins statt, in dem Probleme im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung besprochen wurden.